- Urlaubsanspruch bei einem Pflichtpraktikum
- Urlaubsanspruch bei einem freiwilligen Praktikum
- Wie viele bezahlte Urlaubstage stehen Praktikanten zu?
- Urlaubsanspruch für minderjährige Praktikanten
Haben Praktikanten einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub? Jein! Wenn ein paar bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, dann kannst du während eines Praktikums durchaus auch mal für ein paar Tage in die Sonne fliegen! Welches dies sind, wie viel Urlaub dir während deines Praktikums zusteht und noch viele weitere Informationen rund um das Thema Urlaub während des Praktikums findest du hier!
Wie viele Urlaubstage dir während deines Praktikums zustehen, oder ob du überhaupt Anspruch auf Urlaub hast, hängt von vier verschiedenen Faktoren ab:
- Die Gesamtdauer deines Praktikums
- Die Zeit, die dein Praktikum bereits andauert
- Die betriebsüblichen Urlaubsregeln
- Die Art deines Praktikums
Urlaubsanspruch bei einem Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum ist ein Praktikum, das du während deiner Schulzeit, oder aber im Rahmen deines Studiums absolvierst. Der Zeitraum und die Dauer eines Pflichtpraktikums sind meist vorgeschrieben. Dieses Praktikum ist fester Bestandteil der Prüfungsordnung deiner Hochschule, oder des Lehrplans deiner Schule. Die Teilnahme daran ist also verpflichtend. Wenn du nun ein paar Urlaubstage in dieses Pflichtpraktikum unterbringen würdest, würdest du die vorgeschriebene Praktikumsdauer, die deine Bildungseinrichtung verlangt, nicht erfüllen können. Folglich besteht für Pflichtpraktikanten kein Urlaubsanspruch! Ein weiterer Grund, warum du während eines Pflichtpraktikums keinen Anspruch auf Urlaubstage hast ist, dass du vor dem Gesetzt dann immer noch als Schüler oder Student giltst, und nicht als Arbeitnehmer. Aber: Manche Arbeitgeber sind bei der Frage nach Urlaub relativ kulant. Wenn du also ein sehr langes Pflichtpraktikum absolvieren musst, kann es durchaus sein, dass dir dein Praktikumsbetrieb freiwillig ein paar Urlaubstage gewährt. Um hier keinen Ärger mit deiner Schule oder Universität zu bekommen, solltest du dies aber vorher absprechen.
Urlaubsanspruch bei einem freiwilligen Praktikum
Bei einem freiwilligen Praktikum giltst du vor dem Gesetzt als Arbeitnehmer. Dabei spielt es keine Rolle, ob du das Praktikum während der Semesterferien als eingeschriebener Student absolvierst, oder nach deinem Studium, wenn du den Studenten-Status nicht mehr innehast. Zum Urlaubsanspruch gibt es bei einem freiwilligen Praktikum ganz bestimmte Regeln, die sich nach der Praktikumsdauer insgesamt richten und der Dauer, in der du bereits im Betrieb arbeitest. Hier unterscheidet man zwischen freiwilligen Praktika die länger oder die kürzer als sechs Monate dauern. Ist dein Praktikum:
- länger als sechs Monate: Dir stehen pro Kalenderjahr 24 Urlaubstage zu
- kürzer als sechs Monate: Dir stehen pro Monat 2 Urlaubstage zu
Die Urlaubstage, die dir pro Kalenderjahr zustehen, werden durch die Anzahl der Monate geteilt, die dein Praktikum dauern. Wenn dein freiwilliges Praktikum nur ein paar Wochen dauert, dann hast du allerdings keinen Urlaubsanspruch! Dieser beginnt erst ab einer Praktikumsdauer von einem Monat! Aber wer ohnehin nur so kurz in einem Betrieb ist, wird diese Zeit vermutlich sowieso viel lieber dafür nutzen wollen, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und praktische Qualifikationen für den anstehenden Joballtag zu erlangen.
Wie viele bezahlte Urlaubstage stehen Praktikanten zu?
Je nach Dauer des Praktikums gilt folgende Faustregel: pro absolviertem Monat erhältst du zwei Urlaubstage. Wenn dein Praktikum also drei Monate dauert, kannst du dir an sechs Tagen freinehmen. Bei einer Praktikumsdauer von sechs Monaten kannst du mit 12 Tagen bezahltem Urlaub rechnen. Bezahlter Urlaub bedeutet, dass du weiterhin deine übliche Praktikumsvergütung erhältst, auch wenn du dir in diesem Monat vielleicht eine Woche Urlaub genommen hast.
Urlaubsanspruch für minderjährige Praktikanten
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist, und auch nicht mehr Schulpflichtig ist, kann ebenfalls ein freiwilliges Praktikum machen. Auch in diesem Fall steht dir ein gesetzlicher Urlaubsanspruch zu. Dieser unterscheidet sich aber von den gesetzlichen Regelungen für volljährige Praktikanten, da in diesem Fall das Jugendarbeitsschutzgesetz zum Einsatz kommt. Minderjährige Praktikanten bekommen pro Jahr einen bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach dem Alter des Praktikanten:
- Du bist jünger als 16 Jahre: 30 Urlaubstage im Jahr
- Du bist jünger als 17 Jahre: 27 Urlaubstage im Jahr
- Du bist jünger als 18 Jahre: 25 Urlaubstage im Jahr
Dies bedeutet aber nicht, dass du bei einem sechswöchigen Praktikum gleich 30 Urlaubstage gut hast, nur weil du zum Zeitpunkt des Praktikums jünger als 16 Jahre bist. Dein Urlaubsanspruch wird immer auf die Dauer deines Praktikums angerechnet. Heißt ganz konkret: Wenn dir 30 Tage im Jahr zustehen, werden diese durch 12 Monate geteilt. Das Ergebnis sind dann die Urlaubstage, die dir pro Monat zustehen. Klingt alles ganz schön kompliziert? Bei Fragen, wie viel Urlaub dir letztendlich für deinen individuellen Fall zustehen, kann dich auch dein Vorgesetzter beraten!