- Arbeitsrecht: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz
- Darf man mich für die private Internetnutzung während des Praktikums kündigen?
- Was gilt, wenn die private Internetnutzung am Arbeitsplatz verboten ist?
- Darf mein Chef die Internetnutzung überwachen?
- Fazit
Darf ich, oder darf ich nicht? Niemand weiß so recht, ob das kurze checken der privaten E-Mails während der Arbeitszeit eigentlich erlaubt ist. Besonders Praktikanten kennen die „ungeschriebenen Gesetzte“ in einem Unternehmen häufig nicht. Was also tun? Schließlich möchte man keine Fehler machen und sich von seiner besten Seite zeigen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du während des Praktikums im Internet surfen darfst, kannst du dich hier über die gängigen Regeln zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz informieren!
Arbeitsrecht: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz
Grundsätzlich heißt es im Arbeitsrecht, dass das private Surfen im Internet am Arbeitsplatz nicht gestattet ist. Das gilt für alle Mitarbeiter, Auszubildende und natürlich auch für Praktikanten. Die meisten Betriebe haben allerdings nie ein konkretes „Internetverbot“ ausgesprochen, sodass sich selbst langjährige Mitarbeiter nicht immer sicher sind, ob es denn nun in Ordnung sei, kurz seinen Status auf Facebook zu aktualisieren oder nicht. Laut Arbeitsrecht sieht es so aus: Wer während seiner Arbeitszeit aus privaten Gründen im Internet surft, verletzt damit seine Hauptleistungspflicht. Die Arbeitszeit ist nämlich zum Arbeiten da. Anders kann es während der Mittagspause aussehen. Diese zählt nicht zur Arbeitszeit und könnte, bei Einverständnis des Arbeitgeber, genutzt werden um sich zum Beispiel auf sozialen Netzwerken zu bewegen oder ein wenig Online-Shopping zu betreiben.
Es gibt jedoch auch die private Internetnutzung, die am Arbeitsplatz gänzlich verboten ist. Wie der Besuch pornographischer Seiten. Auch das Herunterladen von Daten auf den Betriebsrechner ist für Praktikanten tabu! Das Risiko, das Firmensystem mit einem Virus zu infizieren ist zu hoch. Abgesehen davon, dass du als Praktikant während dieser Zeit einfach keine Arbeitsleistung erbringst, kostet das private Surfen im Netz der Firma immer Geld.
Darf man mich für die private Internetnutzung während des Praktikums kündigen?
Gekündigt werden darfst du nur, wenn durch deine private Internetnutzung eine grobe Pflichtverletzung begangen wurde. Dies ist nur dann der Fall, wenn du außerhalb deiner Pause viel Zeit im Netz verbringst. Wie viel mit „viel“ gemeint ist, entscheidet das Arbeitsgericht von Fall zu Fall. Damit du einen Richtwert hast: bereits dreizig Minuten täglich können ausreichen! Ein anderes Beispiel für eine grobe Pflichtverletzung: Du gehst illegalen Aktivitäten im Netz nach, wie dem Download eines Kinofilmes. Da du damit eine Straftat am Arbeitsplatz begehst, kann auch hierauf eine fristlose Kündigung die Folge sein.
Anders sieht es aus, wenn du beispielsweise 2-3 mal am Tag für etwa 2 Minuten deine E-Mails checkst. Solange deine Arbeit nicht merklich darunter leidet, darf man dir dafür das Praktikumsverhältnis nicht kündigen. Was allerdings arbeitsrechtlich in Ordnung gehen würde, wäre eine Abmahnung. Eine verhaltensbedingte Kündigung (wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz) kann nur nach vorheriger Abmahnung ausgesprochen werden. Für dein Praktikum solltest du daher wissen: Zeit im Netz zu verbringen bedeutet nicht immer gleich die Kündigung, mit einer Abmahnung dagegen solltest du unter Umständen aber schon rechnen.
Was gilt, wenn die private Internetnutzung am Arbeitsplatz verboten ist?
Wie an alle anderen betrieblichen Regeln, müssen sich Arbeitnehmer, einschließlich der Praktikanten, auch an dieses Verbot halten. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen: Wenn es dringende private Gründe gibt, das Internet aufzusuchen, kann man eine Ausnahme machen. Zum Beispiel, wenn ein Familienangehöriger in einen Unfall verwickelt war und man jemanden kontaktieren muss. Oder, wenn man einen Familienangehörigen darüber informieren muss, dass man Überstunden machen muss und nicht pünktlich nach Hause kommt. In solchen dringenden Fällen ist es in Ordnung, das Verbot zu umgehen. Aber Achtung: Es muss sich wirklich um Ausnahmefälle oder Notsituationen handeln! Wer ohne triftigen Grund das Internetverbot am Arbeitsplatz umgeht, begeht eine Vertragsverletzung und kann somit fristlos gekündigt werden!
Darf mein Chef die Internetnutzung überwachen?
Datenschutz ist ein heikles Thema. So ist es zum Beispiel verboten, dass dein Chef deine Emails liest. Verbindungsdaten, die anzeigen würden, welche Seiten du besucht hast, dürfen nur für Abrechnungszwecke verwendet werden und müssen umgehend danach gelöscht werden. Es ist also gar nicht so einfach für deinen Chef, deine Internetnutzung zu überwachen. Wenn jedoch ein konkretes Verbot besteht, dann dürfte dieser stichprobenartige Kontrollen durchführen. Ansonsten sind solche Überwachungsmaßnahmen nur dann gesetzlich erlaubt, wenn der dringende Verdacht besteht, dass du während deines Praktikums arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen begehst oder strafbare Handlungen im Netz ausübst.
Fazit
Egal ob offiziell verboten und inoffiziell ignoriert, oder doch geduldet: Bei der privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz kann es zu Pflichtverletzungen des Arbeitsvertrages kommen. Die Folgen: Zuerst eine Abmahnung, bei wiederholtem Vergehen dann die verhaltensbedingte Kündigung. Dabei solltest du gerade im Praktikum jede Minute dafür nutzen, so viel Berufserfahrung wie möglich zu sammeln. Lerne jeden Aspekt des Berufes und der Branche kennen, übe deine Social Skills und hinterlasse den bestmöglichen Eindruck von dir. Nur so kannst du darauf hoffen, dass dein Praktikumsbetrieb auch in Zukunft an einer Zusammenarbeit mit dir interessiert ist. Deshalb legen wir allen Praktikanten Nahe, sich während der Arbeitszeit auch wirklich Voll und Ganz auf ihre Arbeit zu konzentrieren und die Zeit nicht im World Wide Web zu verschenken.