praktikumsstellen.de Ratgeber Pflichtpraktikum: Große Chance oder lästige Pflicht?

Pflichtpraktikum: Große Chance oder lästige Pflicht?

Pflichtpraktikum: Große Chance oder lästige Pflicht?
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Inhalt:
  1. Muss das sein?
  2. Das muss sein!
  3. Und das solltest du außerdem wissen
  4. Mach die Pflicht zum Vergnügen – Fazit

Theorie ist gut – Praxis ist besser. Denn wie Goethe einst so schön sagte: „Grau, teurer Freund, ist alle Theorie …“. Erworbenes Wissen muss angewendet werden, sonst ist es nutzlos und geht auf Dauer verloren. Dem wollen immer mehr Hochschulen und Bildungsträger mit einem Pflichtpraktikum vorbeugen. Für dich bedeutet das im Klartext nichts anderes, als dass du innerhalb deines Studiums oder deiner Ausbildung ein Praktikum absolvieren MUSST. Ansonsten heißt es knallhart: Ade, Abschluss! Doch was sich im ersten Augenblick nach brutalem Zwang anhört, ist eine große Chance, die dich deinem Traumberuf vielleicht näher bringen kann, als du denkst. Allerdings gilt es bei einem vorgeschriebenen Praktikum – im Gegensatz zu einem freiwilligen – einiges zu beachten, womit du dich unbedingt rechtzeitig vorab auseinandersetzen solltest.

Muss das sein?

Die Ziele eines Pflichtpraktikums sind vielfältig. Zum einem kannst du prüfen wie fundiert und verankert dein Wissen bereits ist und wo du vielleicht noch Defizite hast, die es aufzuholen gilt. Dann wäre da natürlich noch die Sache mit der praktischen Anwendung. Nutze das was du bereits gelernt hast und unterziehe es dem Praxistest. Du wirst sehen, manches wird sich als äußerst nützlich erweisen anderes hingegen ist im Berufsalltag vielleicht nicht sinnvoll umsetzbar.

Zum anderen ist ein Praktikum dein erster Schritt ins Berufsleben. Sieh dir den Arbeitsalltag in Ruhe an und lass ihn auf dich wirken. Jetzt geht das noch ganz ohne den Druck des Geldverdienens. Nutze die Zeit um herauszufinden, welcher Aspekt deines gewählten Beschäftigungsfeldes dir besonders viel Spaß bereitet und was dir am besten liegt. Hast du deine wahre Leidenschaft entdeckt? Dann kannst du auf deinen Präferenzen aufbauen und dich eventuell sogar schon zurück an der Hochschule in diese Richtung weiter orientieren.

Nicht zu unterschätzen sind die Kontakte, die du während eines Pflichtpraktikums knüpfen kannst. Es kommt nicht selten vor, dass ein Unternehmen einen ehemaligen Praktikanten, den es als motiviert und engagiert kennengelernt hat, später fest einstellt. Überhaupt ist vielen Arbeitgebern die Praxiserfahrung eines Bewerbers sehr wichtig – ob er diese nun in der betreffenden Firma selbst oder einer anderen gesammelt hat. Statistiken zeigen, dass beispielsweise in den USA die Absolventen mit Praktika schneller einen Job finden, als diejenigen ohne die nur einen Abschluss vorzuweisen haben.

Das muss sein!

Ein Blick in die Studienordnung oder die entsprechenden Vorschriften deiner Ausbildungsstätte sollten dir eigentlich alles verraten. Darum ist es ratsam, diesen frühestmöglich zu wagen. Nur so kannst du dich rechtzeitig auf die Suche nach einem passenden Praktikumsplatz machen, ohne Zeit zu verlieren. Denn das kann dich mitunter um ein oder sogar mehrere Semester zurückwerfen. Bei manchen Studiengängen ist ein vorab absolviertes Pflichtpraktikum sogar die Zulassungsvoraussetzung. Ohne einen Nachweis darüber wird dich die Hochschule erst gar nicht zu deinem Wunschstudium zulassen.

  • Das zeigt auch bereits, was eigentlich ohnehin offensichtlich ist: Das Praktikum muss einen klaren Bezug zu deinem Studienfach oder der Ausbildung haben. Wer Maschinenbau studiert wird sein Wissen kaum in einer Bäckerei vertiefen können.
  • Hast du Fragen oder bist dir unklar darüber, ob die von dir gewählte Stelle den geforderten Kriterien entspricht, lass dich beraten. Jede Ausbildungsinstitution hat jemanden der dir über alles Auskunft geben kann, was die Prüfungsordnung vielleicht im Unklaren lässt.
  • Auch Modalitäten wie die Dauer des Praktikums und ob es am Stück abgeleistet werden muss stehen in den Vorschriften. Beides kann natürlich – je nach Studien- oder Ausbildungsgang – variieren. Üblich sind mehrere Wochen bis zu einem ganzen Praxissemester, beziehungsweise auch zwei getrennte Semester, die meist im Ganzen zu bewältigen sind.
  • Was ebenfalls von dir erwartet werden wird, ist, dass du einen Praktikumsbericht verfasst. Dieser muss schriftlich eingereicht und zumeist von deinem Arbeitgeber unterschrieben werden. Obendrein ist oftmals die Anerkennung durch das zuständige Prüfungsamt nötig.

Und das solltest du außerdem wissen

Pflichtpraktika fallen nicht unter das Arbeitsrecht da sie als Teil der Ausbildung gelten. Ausschlaggebend für dich sind in diesem Falle also die Bestimmungen der Hochschule oder des Ausbildungsträgers und der von dir mit deinem Praktikumsbetrieb geschlossene Vertrag. Daraus ergeben sich einige Besonderheiten:

  • Für ein vorgeschriebenes Praktikum besteht kein Anspruch auf Vergütung, ein freiwilliges hingegen muss mit Mindestlohn bezahlt werden. Viele Arbeitgeber sind jedoch so fair und entlohnen dich trotzdem für deine Leistung. Die Spanne liegt gemeinhin zwischen 400 und 1200 Euro pro Monat.
  • Beziehst du BAföG, musst du dich erkundigen, wie viel du verdienen darfst. Alles über einem bestimmten Betrag wird dir eins zu eins vom BAföG abgezogen.
  • Im Gegenzug musst du aber auch keine Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) zahlen und deine Krankenversicherung läuft ganz normal weiter wie bisher.
  • Sollte dir während deiner Arbeitszeit, auf dem Weg zur Arbeit oder wieder nach Hause, ein Unfall widerfahren, bist du entweder über deinen Arbeitgeber oder deine Ausbildungsstätte unfallversichert. Im Ausland können andere Regeln gelten, über die du dich rechtzeitig schlaumachen solltest.
  • Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht nicht und auch Urlaub steht dir rein rechtlich keiner zu. In beiden Fällen kannst du jedoch eine individuelle Absprache mit deinem Chef treffen, die dann vertraglich festgehalten werden muss.
  • Dein Praktikumsbetrieb muss dir lediglich eine Bescheinigung über deine Arbeit ausstellen, nicht jedoch ein qualifiziertes Zeugnis. Wenn du ein solches möchtest, kannst du selbstverständlich auch das vorher abklären.
  • Und Achtung: Ein Pflichtpraktikum im eigenen Familienunternehmen wird oftmals nicht als solches anerkannt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Student oder Auszubildende sein Wissen unter „Realbedingungen“ anwenden muss und keine Vorteile hat.

Jeder ist selbst dafür zuständig sich eine geeignete Stelle zu suchen, sich eigeninitiativ zu bewerben und das Vorstellungsgespräch erfolgreich zu meistern. Nichtsdestotrotz unterstützen viele Institute und Hochschulen ihre Auszubildenden bei dieser Suche. Genannt seien hier neben Beratungsangeboten spezielle Stellenbörsen, sei es im Internet oder in Form eines Schwarzen Brettes.

Mach die Pflicht zum Vergnügen – Fazit

Studium und Ausbildung sollen dich nicht nur klüger und reifer machen, sie sollen dich aufs Leben, mit allem was dazugehört, vorbereiten. Darum solltest du ein Pflichtpraktikum, trotz des faden Beigeschmacks des Zwangs, als das verstehen, was es ist: eine riesengroße Chance! Und die solltest du bestmöglich nutzen. Möchtest du nicht ein halbes Jahr umsonst arbeiten, dann sieh dich nach Stipendien um. Du wirst staunen, denn es gibt vielfältige Ausschreibungen, bei denen es weniger auf gute Noten ankommt als vielmehr auf deine Talente und Persönlichkeit.

Oder hast du schon einmal die Möglichkeit eines Praktikums im Ausland in Betracht gezogen? Internationale Erfahrungen sind bei den Personalverantwortlichen aller Branchen heiß begehrt. Ja, das Wort „Pflichtpraktikum“ droht einen zunächst zu erschlagen, doch halte dir immer vor Augen, dass es nichts anderes bedeutet als den ersten Schritt in Richtung Zukunft zu gehen.



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