- Sozialversicherung im Praktikum
- Die Sozialversicherung bei einem Pflichtpraktikum
- Pflichtpraktikum vor oder nach der Ausbildung
Die Sozialversicherung bei einem freiwilligen Praktikum
Übergangsbereich: Teilweise Sozialabgaben fälligLohnsteuer fällig ab Überschreitung des GrundfreibetragsJe nach Branche, Studienfach, eigenem Vorwissen und bereits gesammelter Berufserfahrung können Praktikantengehälter sehr unterschiedlich ausfallen. Aber auch je nach Praktikumsart gibt es Unterschiede in Sachen Vergütung. Fakt ist, dass seit 2015 durch die Einführung des Mindestlohns die Zeiten, der unbezahlten Praktika und billigen Arbeitskräfte grundsätzlich vorbei sind. Oder etwa nicht?
Ein Praktikant in Vollzeit kann theoretisch 1.536 Euro brutto im Monat erhalten. Damit du ebenfalls den Mindestlohn während des Praktikums bekommst, gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen. Wie das mit der Bezahlung im Praktikum, den Steuern und der Sozialversicherung läuft, erfährst du in diesem Artikel.
Sozialversicherung im Praktikum
Der Großteil deutscher Arbeitnehmer unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Doch was genau ist eine Sozialversicherung? Folgende fünf Versicherungszweige beinhaltet die Sozialversicherung:
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Rentenversicherung
- Pflegeversicherung
Diese Versicherungen greifen, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Sozialabgaben sind für Arbeitnehmer, die über der Einkommensgrenze liegen, verpflichtend. Grundsätzlich musst du keine Sozialabgaben leisten, wenn dein Einkommen unter 450 Euro im Monat liegt. Ist das der Fall, erwarten dich auch keine steuerlichen Abzüge.
Nicht das Beschäftigungsverhältnis definiert, ob du Sozialabgaben zahlen musst, sondern die Höhe deines monatlichen Entgelts.
Die Sozialversicherung bei einem Pflichtpraktikum
Wer ein Pflichtpraktikum absolviert, muss von seinem Praktikumsbetrieb nicht zwangsläufig vergütet werden, denn diese Art von Praktikum ist Bestandteil der schulischen oder akademischen Ausbildung. Handelt es sich also um ein Praktikum im Rahmen deiner Ausbildung, das explizit vorgeschrieben ist, spricht man von einem Pflichtpraktikum. Ein Anspruch auf den Mindestlohn besteht bei dieser Praktikumsart nicht.
Doch keine Sorge, viele Praktikumsgeber zahlen ihren Praktikanten dennoch den Mindestlohn oder eine kleine Entschädigung. Diese Praktikantenvergütung ist bei einem Pflichtpraktikum nicht sozialversicherungspflichtig, solange du nicht mehr als 455 Euro im Monat verdienst oder du älter als 25 Jahre bist.
Bist du über 25 Jahre alt, hat die Krankenkasse das Recht, dich aus der Familienversicherung zu werfen, damit musst du dich dann selbst versichern. Am besten informierst du dich zu dem Thema bei deiner Krankenkasse beziehungsweise, die deiner Eltern.
Pflichtpraktikum vor oder nach der Ausbildung
Absolvierst du ein Pflichtpraktikum vor oder nach deinem Studium beziehungsweise deiner Ausbildung, müssen Abgaben zur Sozialversicherung geleistet werden. Erhältst du während des Praktikums weniger als 325 Euro im Monat, zahlt der Arbeitgeber die Beiträge.
Die Sozialversicherung bei einem freiwilligen Praktikum
Du möchtest zwischen Abitur und Studienbeginn oder in den Semesterferien ein Praktikum machen, dass nicht vorgeschrieben ist? Bei einem freiwilligen Praktikum musst du nur dann eine Sozialversicherung zahlen, wenn du im Monat mehr als 450 Euro verdienst. Freiwillige Praktika werden wie reguläre Beschäftigungen behandelt und es gelten keine Besonderheiten in Bezug auf die Sozialversicherungspflicht.
Du verdienst weniger als 450 Euro im Monat: Bleibt dein Praktikantengehalt darunter, bist du von der Sozialversicherung befreit. Damit zahlst du wie Minijobber keine Steuern.
Übergangsbereich: Teilweise Sozialabgaben fällig
Du verdienst zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro im Monat (Stand 2022)? Dann fälltst du in den Bereich der sogenannten Gleitzone. Wenn du während deines Praktikums mehr als 450 Euro verdienst, aber weniger als 1.300 Euro, dann gilt für dich die „Gleitzonen-Regelung“. Mittlerweile heißt die Gleitzone auch Übergangsbereich. Ab dem 01.10.2022 geht der Übergangsbereich von 520,01 Euro bis 1.600 Euro und steigt damit erheblich.
Befindest du dich mit deinem Einkommen beziehungsweise deiner Praktikumsvergütung in diesem Übergangsbereich, bist nicht voll versicherungspflichtig. Von deinen Einnahmen werden die Sozialabgaben nur teilweise angerechnet, den Rest zahlt der Arbeitgeber. Je mehr du verdienst, desto höher der eigene Anteil, den du abgeben musst.
Dein Praktikantengehalt übersteigt die Grenze von 1.300 Euro im Monat? Dann bist du voll versicherungspflichtig. Das bedeutet: Ein Teil deines Gehaltes wird automatisch abgezogen. Du zahlst im diesem Fall also die Sozialversicherung, den Rentenversicherungsbeitrag, sowie die Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung.
Lohnsteuer fällig ab Überschreitung des Grundfreibetrags
Die Lohnsteuer wird für alle Arbeitnehmer erhoben, sobald Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit bezogen werden, spricht man von Einkommenssteuern.
Liegt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag, ist keine Lohnsteuer fällig. Der Freibetrag ändert sich jährlich und liegt aktuell (Stand: 2022) bei 9.984 Euro. Es ist eine weitere Erhöhung des Grundfreibetrags auf 10.347 Euro geplant. Der Grundfreibetrag ist nur für die Steuerklasse I und IV eingearbeitet, die Lohnsteuerklasse III enthält den doppelten Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum).
Alle Personen, deren jährliches Einkommen unter diesem Grundbetrag liegt, müssen keine Steuern zahlen. Die Einkommenssteuer entfällt, somit dient der Grundfreibetrag der Absicherung des Existenzminimums.
Wenn du als Studierender oder Schüler/-in weniger verdienst, was für die meisten vermutlich zutrifft, dann kannst du dir die gezahlten Steuern am Ende des Jahres zurückholen!
Ganz konkret bedeutet dies: Als Praktikant musst du nur dann Lohnsteuern zahlen, wenn dein jährliches Einkommen den Grundfreibetrag von aktuell 9.984 Euro übersteigt! Wenn nicht, kann es sein, dass die Lohnsteuer automatisch von deinem Gehalt abgezogen wird. Bewahre alle Dokumente sorgfältig auf und gehe am Ende des Jahres einfach zum Finanzamt, um dir die gezahlten Steuern wieder zurückerstatten zu lassen.