praktikumsstellen.de Ratgeber Die erste Steuererklärung: Die besten Tipps für Absolventen

Die erste Steuererklärung: Die besten Tipps für Absolventen

Die erste Steuererklärung: Die besten Tipps für Absolventen
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Inhalt:
  1. Was genau ist eine Steuererklärung?
    1. Frage 1: Für wen ist die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend?
    2. Frage 2: Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
    3. Frage 3: Was gehört in die Steuererklärung?
  2. Steuererklärung: Was kann man als Student oder Azubi absetzen?
    1. Was kann man als Student steuerlich absetzen?
    2. Was kann man als Azubi steuerlich absetzen?
  3. Berufseinstieg: So erstellst du deine Steuererklärung im ersten Job
    1. Was kann man als Angestellter steuerlich absetzen?
  4. Darum solltest du Studienkosten im Nachhinein steuerlich geltend machen

Spätestens nach der Ausbildung oder dem Studium, wenn du dein erstes eigenes Gehalt verdienst, musst du jedes Jahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Selbst Arbeitnehmer mit mehrjähriger Berufserfahrung und einigen bereits eingereichten Steuererklärungen empfinden den Formularkrieg als schwierig und lästig. Allerdings lassen sich, insbesondere als ehemaliger Student, mit der richtigen Anleitung und einigen Geheimtipps mehrere tausend Euro zurückgewinnen. Wir erklären dir ganz genau, wie du deine erste Steuererklärung anfertigst.

Was genau ist eine Steuererklärung?

Die Steuererklärung ist eine Abrechnung mit dem Finanzamt, in der ein Steuerzahler sein Einkommen angibt. Aus diesen Angaben berechnet das Finanzamt die Höhe der Steuer. Als Arbeitgeber musst du die folgenden Dinge angeben:

  • deine steuerpflichtigen Einnahmen
  • die Ausgaben, die deine Steuerlast mindern

Nach Abgabe der Steuererklärung bekommst du einen Steuerbescheid, in dem sich zeigt, ob du zu viel Steuern gezahlt hast und Geld zurück erhältst oder ob du nachzahlen musst. Falls du dich nun fragst, ab wann du genau eine Steuererklärung abgeben musst und welche Unterlagen nicht fehlen dürfen, haben wir hier die Antworten:

Frage 1: Für wen ist die Abgabe der Steuererklärung verpflichtend?

Die Abgabe der Steuererklärung wird erst mit dem Einstieg in die Berufswelt verpflichtend. Sobald du deinen ersten Job antrittst und über den Grundfreibetrag von 9.744 Euro im Jahr (Stand 2021) hinaus verdienst, musst du Steuern an den Staat entrichten und folglich eine Erklärung abgeben. Solltest du also lediglich die maximalen 812 Euro pro Monat verdienst, fällt dein Einkommen noch in den Bereich des Existenzminimums in Deutschland.

Falls du nach Abzügen von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ein Gehalt von 9.745 Euro oder mehr im Jahr erhältst, musst du eine Steuererklärung schreiben. Das gilt ebenso für Studenten oder Auszubildende. Allerdings kannst du auch freiwillig eine Einkommenssteuererklärung anfertigen wie etwa im Studium oder in der Ausbildung. Wann sich das lohnt und wie du dir unter bestimmen Voraussetzungen bereits vor dem Berufseinstieg mehrere tausend Euro zurückholen kannst, erklären wir dir im weiteren Verlauf.

Frage 2: Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Die offizielle Frist zur Abgabe einer Steuererklärung ist der 31. Mai des Folgejahres der ersten Anstellung. Du musst die Erklärung bei dem Finanzamt der Stadt abgeben, in der du derzeit gemeldet bist. Falls du dir Unterstützung von einem Steuerberater holst, hast du sogar bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit.

Sollte dir erst nach unserem Artikel auffallen, dass sich eine freiwillige Steuererklärung während deines Studiums oder deiner Ausbildung bereits gelohnt hätte, kannst du diese sogar bis zu vier Jahre im Nachhinein einreichen. So kannst du die Steuererklärung für das Jahr 2017 auch noch bis zum 31. Dezember 2021 beim Finanzamt einreichen. Als ehemaliger Student, der noch keine Steuern gezahlt hat, kannst du sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag anbringen, aber dazu im weiteren Verlauf mehr.

Frage 3: Was gehört in die Steuererklärung?

Seit dem Jahr 2008 hat jeder in Deutschland Gemeldete eine Steuer-Identifikationsnummer. Die unveränderlichen elf Ziffern helfen den Finanzbehörden, Banken und Familienkassen, steuerlich wichtige Informationen zu speichern und übermitteln. Du benötigst die Steuer-ID, um deiner Steuererklärung zu schreiben und einzureichen. Falls du bis zum Ende des Jahres 2008 noch keine Steuer-ID erhalten hast, wende dich an das Finanzamt der Stadt, in der du deinen Hauptwohnsitz hast.

Darüber hinaus benötigst du deine Lohnsteuerbescheinigung, in der aufgelistet ist, wie viel du in einem Kalenderjahr verdient hast und wie viele Steuern und Abzüge der Arbeitgeber davon einbehalten hat. Diese erhältst du nach Abschluss eines Kalenderjahres von deinem Arbeitgeber, insofern du über dem Grundfreibetrag verdienst und somit zu einem Steuerzahler wirst. Selbstverständlich benötigst du für deine erste Steuererklärung auch die Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge usw. Selbst nach Eingang des Steuerbescheids kannst du noch Unterlagen nachreichen.

Steuererklärung: Was kann man als Student oder Azubi absetzen?

Es scheint immer noch nicht weit verbreitet, dass sich die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung bereits als Student überaus lohnen kann. So sparst du womöglich mehrere tausend Euro, insbesondere wenn deine Ausgaben über deinen Einnahmen liegen. Wie bereits erwähnt ist die Abgabe der Einkommenssteuererklärung nur dann verpflichtend, wenn du in einem Vollzeit-, Teilzeit-, Minijob oder als Werkstudent Lohnsteuer (Einkünfte von mehr als 9.744€ pro Jahr) bezahlen musstest.

Was kann man als Student steuerlich absetzen?

Als Student kannst du sämtliche direkte Studienkosten von der Steuer absetzen. Diese schließen alle Studiengebühren, Transportkosten, Arbeitsmaterialien sowie Praktika, Studienreisen und Auslandssemester ein. Ebenso lassen sich die Kosten für eine
Auslandskrankenversicherung oder Haftpflichtversicherung für Studenten sowie eine Studentenwohnung absetzen.
Für dein Erststudium kannst du deine Ausgaben lediglich als Sonderausgaben angeben. Im Master bzw. Zweitstudium ist es sogar möglich, das Studium als Werbungskosten in vollem Umfang als Steuergutschrift bis zum ersten richtigen Job zu übernehmen.

Hier alle absetzbaren Kosten und Aufwendungen im Überblick:

  • Sonderausgaben (Versicherungen, Kirchensteuer, Spenden usw.)
  • Werbungskosten (Sämtliche durch das Studium entstanden Kosten)
  • Studiengebühren (Semesterbeiträge, Bildungsdarlehn, Prüfungen usw.)
  • Studentenwohnung (Miete, Provision, Rundfunkgebühr usw.)
  • Bewerbungskosten (schriftlich, online, Absagen)
  • Umzugskosten (Renovierungen, Umzugshelfer, Ummeldegebühren)
  • Telefonkosten (Telefon, Mobilfunk, Internet)
  • Fahrkosten (Fahrrad, Auto, ÖPNV zur Arbeit oder Uni)
  • Arbeitsmittel (Ordner, Tasche, Büromöbel usw.)
  • Computer (PC, Laptop, Zubehör usw.)
  • Auslandssemester (Auslandsstudium, Reisen usw.)
  • Praktika (Auslandspraktika, Verpflegung usw.)
  • Kontoführung (Girokontogebühren usw.)
  • Außergewöhnliche Belastungen (Medikamente, Brillen, Unterhalt usw.)
  • Gerichtskosten (Anwaltskosten usw.)

Für alle angegebenen Kosten gibt es entsprechende Pauschalen, dessen Höhe darüber bestimmt, ob du in deiner Steuererklärung Belege für die jeweiligen Aufwendungen anführen musst. Am sichersten ist es jedoch, wenn du alle Quittungen und Rechnung aufhebst, um sie bei Bedarf einreichen zu können.

Was kann man als Azubi steuerlich absetzen?

Auch für Auszubildende ist die Abgabe einer Steuererklärung freiwillig, insofern sie unter 9.745 Euro im Jahr verdienen. Die Abgabe lohnt sich also nur dann, wenn du Lohnsteuer zahlst und deine Werbungskosten über 1.000 Euro jährlich liegen. Die Steuererklärung lohnt sich ebenso nur dann, wenn es sich bei der Ausbildung um eine Zweitausbildung handelt. Dann kannst du einen Verlustvortrag geltend machen und ähnliche Kosten und Aufwendungen wie ein Student von der Steuer absetzen (Versicherungen, Verpflegung, Fahrtkosten usw.).

Wenn du als Azubi über den Grundfreibetrag hinaus verdienst und somit lohnsteuerpflichtig bist, ist eine Steuererklärung verpflichtend. Falls du diese erstmalig anfertigen musst und Hilfe benötigst, solltest du dir den folgenden Abschnitt zur Anfertigung deiner ersten Steuererklärung anschauen und die aufgeführten Tipps beherzigen.

Berufseinstieg: So erstellst du deine Steuererklärung im ersten Job

Wie du bereits erfahren hast, ist das Einreichen einer freiwilligen Steuererklärung nur für ein Zweitstudium (z. B. Master) oder eine Zweitausbildung sinnvoll. Sobald du jedoch in deiner ersten lohnsteuerpflichtigen Anstellung tätig wirst, musst du im Folgejahr eine Steuererklärung in Papierform oder digital abgeben.

Wir erklären dir hier ganz genau, wie das funktioniert:

Alle Formulare erhältst du im Internet zum kostenlosen Download oder bei deiner zuständigen Oberfinanzdirektion bzw. deinem Finanzministerium. Zunächst benötigst du den sogenannten Mantelbogen. Dieser beinhaltet deine persönlichen Angaben (Name, Adresse, Steuer-ID usw.). Außerdem sind weitere Formulare notwendig, in denen du deine Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen aufführst.

Hier ein Überblick über die beiden wichtigsten Anlagen für deine erste Steuererklärung:

  • Anlage N:
    In dieser Anlage müssen Arbeitnehmer und Studenten sowie Azubis (Zweitstudium/ Zweitausbildung) ihre Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, gezahlte Lohnsteuerbeträge und Werbungskosten angeben.
  • Anlage Vorsorgeaufwand:
    Die Anlage listet alle Versicherungsbeiträge und Ausgaben für die Altersvorsorge. Dazu zählen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung (auch privat), eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Unfall- und Haftpflichtversicherungen.

Darüber hinaus können weitere Formulare relevant sein: Anlage Kind für jedes Kind, Anlage AV für Riester-Rente, Anlage KAP für Kapitalerträge, Anlage VL für vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparzulage.

Was kann man als Angestellter steuerlich absetzen?

Letztendlich entscheidet der variable Posten der Werbungskosten darüber, wie viel Geld du vom Staat zurückbekommst. Dabei solltest du immer die jeweiligen Belege anfügen und eventuell den Grund für die Ausgabe auf der Rückseite der Quittung vermerken. Hier die wichtigsten Werbungskosten für deine erste Steuererklärung als Angestellter im Überblick:

  • Fahrtkosten zur Arbeit
  • Unfallkosten
  • Bewerbungskosten
  • Kontoführungsgebühren
  • Fortbildungskosten
  • Kosten für Auswärtstätigkeiten
  • Kosten für Homeoffice
  • Kosten einer doppelten Haushaltsführung
  • Kosten beruflicher Arbeitsmittel
  • Reinigungskosten für Berufskleidung
  • Beruflich veranlasste Umzugskosten
  • Sonstige Kosten

Darum solltest du Studienkosten im Nachhinein steuerlich geltend machen

Der Berufseinstieg bringt die Verpflichtung mit sich einer Steuererklärung abzugeben. Falls du vor deinem ersten richtigen Job ein Zweitstudium absolviert hast, solltest dieses unbedingt steuerlich geltend machen. Im oberen Abschnitt zur Steuererklärung im Studium haben wir bereits aufgeführt, welche Kosten und Aufwendungen du in deiner Erklärung angeben kannst.

Für einige Ausgaben verlangt das Finanzamt keinen Nachweis. Das heißt, dass dir die Studienkosten für diese Bereiche in jedem Fall angerechnet werden. Nutze die folgenden Pauschalen daher unbedingt in deiner ersten Steuererklärung nach dem Studium:

  • Arbeitsmittel (110 Euro pro Jahr)
  • Bewerbungen (2,50 bis 8,50 Euro pro Bewerbung)
  • Fahrten (30 Cent pro km)
  • Umzug (730 Euro pro Umzug in eine Uni-Stadt)
  • Telefon / Internet (20 Euro pro Monat)
  • Kontoführung (16 Euro pro Jahr)
  • Verpflegung (24 Euro pro Tag)

Die erste Steuererklärung ist eine echte Herausforderung, allerdings gelingt sie dir mithilfe unseres Ratgebers ganz sicher. Hier hast du erfahren, wann sich die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung lohnt, welche Kosten du erstattet bekommst und wie du mit deiner ersten Einkommenssteuererklärung im Berufseinstieg mehrere tausend Euro zurückbekommen kannst. Wir wünschen dir viel Erfolg beim Erstellen deiner ersten Steuererklärung!



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