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Das freiwillige Praktikum in den Semesterferien - So klappt es!

Das freiwillige Praktikum in den Semesterferien - So klappt es!
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Inhalt:
  1. Wann ist der perfekte Zeitpunkt für ein freiwilliges Praktikum? 
  2. Ein Urlaubssemester für das freiwillige Praktikum einlegen?
  3. Die Alternative: Mehrere kurze Praktika?
  4. Das freiwillige Praktikum in den Semesterferien: Was ist mit dem BAföG?

Wie wichtig das Sammeln von Berufserfahrung ist, ist dir längst klar. Du möchtest aus diesem Grund auch nicht nur ein einziges Pflichtpraktikum während deines Studiums absolvieren, sondern auch noch darüber hinaus Motivation und Einsatzbereitschaft zeigen, indem du die Semesterferien dafür nutzt, ein zusätzliches Praktikum zu absolvieren. Ein freiwilliges Praktikum. Dieses kann dir dabei helfen, deinen Lebenslauf gewaltig aufzupolieren. Zukünftige Arbeitgeber werden beeindruckt davon sein, dass du deine persönliche Freizeit dafür nutzt, um deine berufliche Karriere zu formen und Fertigkeiten zu erlernen, die für den Berufseinstieg enorm wichtig sind. 

So ein freiwilliges Praktikum bringt dich auf jeden Fall weiter. Jedes Mal, wenn du einen neuen Beruf ausprobierst, einen neuen Arbeitgeber und neue Kollegen kennenlernst, oder auch Einblicke in die Arbeit einer bestimmten Branche erhältst, dann bringt dich das einen Schritt näher zu deinem Ziel. Du kannst daraufhin einen potenziellen Arbeitgeber für die Zukunft entdecken oder ausschließen, und dich beruflich viel besser orientieren. Nur durch praktisches Ausprobieren kannst du herausfinden, was dir wirklich liegt und welcher Job nach der Uni einmal der Richtige für dich sein wird. 

Wann ist der perfekte Zeitpunkt für ein freiwilliges Praktikum? 

Leider fällt in vielen Studiengängen die Prüfungsphase immer genau in die Semesterferien. Wie soll man da Zeit für ein Praktikum finden? Zwischen dem Pauken für eine (oder vier) Klausur/en ist es unmöglich, jeden Tag 8 Stunden in einem Betrieb zu sein und sich seinen neuen Aufgaben intensiv zu widmen. Zeitlich lässt sich ein Praktikum nur sehr schwer in die Semesterferien integrieren, wenn genau in dieser Zeit alle Prüfungen anstehen. Was kann man also tun, wenn man neben einem kurzen Pflichtpraktikum noch mehr Berufserfahrung sammeln möchte? 

Eine Möglichkeit ist die präzise Organisation des Studiums. Versuche, in einem Semester nur Fächer zu belegen, in denen in der vorlesungsfreien Zeit keine Prüfungen abgelegt werden müssen. Wenn du zum Beispiel noch eine mündliche Prüfung ablegen musst, dann besprich mit deinem Dozenten so früh wie möglich, dass du in den Ferien keine Zeit haben wirst, und bitte um einen Prüfungstermin während des Semesters. Weil man hier nur einen Termin finden muss, der für zwei Parteien passen muss, wird das nicht allzu schwer sein. Ansonsten wählst du für das eine Semester nur Seminare und Vorlesungen, in denen die Studienleistung innerhalb des Semester erbracht werden muss, zum Beispiel mit einem Referat und einer schriftlichen Ausarbeitung. All die „Prüfungsfächer“ kannst du dann in deinen Stundenplan aufnehmen, wenn du dein freiwilliges Praktikum bereits hinter dir hast!

Den perfekten Zeitpunkt für ein freiwilliges Praktikum während der Studienzeit gibt es nicht. Du hast immer einen straffen Zeitplan, besonders seit Bologna wird jedes Studium eine zeitliche und organisatorische Herausforderung für die Studierenden. Daher kann die einzige Alternative manchmal sein, dass du erst nach all deinen Prüfungen ein Praktikum machen kannst, und dafür die ersten Wochen des neuen Semesters verpasst. Damit du deine Teilnahme an Seminaren und Vorlesungen mit beschränkter Teilnehmerzahl nicht verlierst, musst du dein verspätetes Anfangen mit den entsprechenden Dozenten klären. Informiere sie über dein Praktikum, versichere, dass du alles nachholen wirst, und bitte darum, dir die Teilnahme an diesen Seminaren zu gestatten. 

Ein Urlaubssemester für das freiwillige Praktikum einlegen?

Du kannst es drehen und wenden wie du willst: Ein freiwilliges Praktikum passt einfach nicht deinen Zeitplan. Die Lösung: Ein Urlaubssemester! Wer ein Urlaubssemester beantragt verlängert damit nicht seine Regelstudienzeit, denn diese werden da nicht mit eingerechnet. Der einzige Nachteil: Während eines Urlaubssemesters bist du offiziell kein Student. Damit verlierst du dein Semesterticket, dein Anspruch auf BAföG, und alle anderen Vorteile des Studenten-Status. Trotzdem kann es sich, wenn man die Vor- und Nachteile gründlich abwägt, lohnen. 

Ein freiwilliges Praktikum, welches länger als drei Monate geht, muss mit dem Mindestlohn vergütet werden. Deine finanzielle Grundlage wäre somit zumindest gesichert. Außerdem hast du in einem Urlaubssemester viel mehr Zeit für ein Praktikum, ganz zu schweigen davon, dass auch dein Kopf frei von jeglichen Belastungen aus dem Studium ist, und du dich voll und ganz auf das Aneignen beruflicher Qualifikationen konzentrieren kannst. 

Die Alternative: Mehrere kurze Praktika?

Wenn ein Urlaubssemester für dich nicht in Frage kommt, gibt es immer noch eine Möglichkeit für dich, ein freiwilliges Praktikum in den Semesterferien zu absolvieren. Das geht, indem du das Praktikum nicht am Stück machst, sondern in zwei oder sogar drei Teile gliederst. Die ersten vier Wochen könntest du zu Beginn der Semesterferien absolvieren. Dann ziehst du dich zurück um deine Prüfungen abzulegen, und in den nächsten Semesterferien absolvierst du die restlichen vier Wochen deines freiwilligen Praktikums. Versuche einfach, die ganze Sache so gut es geht zu organisieren. Vielleicht kann dir auch dein Praktikumsbetrieb entgegenkommen, zum Beispiel, indem du dein Praktikum in Teilzeit absolvieren kannst. Dann ist es quasi so, als hättest du einen Nebenjob, zu dem du jeden Tag nach deinen Vorlesungen gehen kannst. Auch wenn es nicht immer ganz einfach ist: Stell dich der organisatorischen Herausforderung – Denn die Vorteile, die du aus einem freiwilligen Praktikum während der Studienzeit mitnimmst, sind mit nichts aufzuwiegen! 

Das freiwillige Praktikum in den Semesterferien: Was ist mit dem BAföG?

Was du in deinen Semesterferien machst, ist deine Sache. Wenn du also einen Anspruch auf BAföG hast, dann verfliegt dieser nicht, nur weil du ein Praktikum machst. Wenn du dagegen eine Praktikumsvergütung erhältst, dann musst du dies deinem zuständigen BAföG-Amt mitteilen. Dieses wird dann mit deinem Förderbetrag verrechnet. Verdienst du nicht allzu viel, dann brauchst du dir in der Regel aber auch keine Sorgen zu machen, dass dein Förderbetrag für die Dauer des Praktikums gekürzt wird, denn jedem steht ein bestimmter Freibetrag zu, den man zusätzlich zum BAföG dazuverdienen darf, ohne, dass das irgendeine Auswirkung hat. 



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